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DDR war ein Unrechtsstaat
Um es vornweg zu sagen: Ich will die DDR nicht zurück!

Immer wieder kommt die Frage auf, ob die DDR ein Unrechtsstaat war.

 

Die Antwort richtet sich meist danach, was die/der Betrachter/in im Zusammenhang mit der DDR erlebt hat: Recht oder Unrecht.

Ich bin kein Jurist und war ein „Kind der DDR“, bis zum Ende ein Befürworter und auch Vertreter in verschiedenen Positionen.

Manche/r wird ob seiner/ihrer Erfahrungen mich dafür verurteilen. Über die Berechtigung konkreter Vorwürfe bin ich bereit zu diskutieren.

Schaut man sich die drei Verfassungen der DDR (1949, 1968, 1974) an, dann ist eine zunehmende Einschränkung der individuellen Freiheit feststellbar.

Letztendlich dreht sich alles um die Entwicklung der Sozialistischen Gesellschaft, in deren Rahmen sich der einzelne bewegen sollte.

Die als bindend anerkannten Regeln des Völkerrechts für den Staat DDR (1949 Artikel 5, 1968 und 1974 jeweils Artikel 8) trafen nicht für alle DDR-Bürger zu (vgl. auch UN-Konvention und Akte von Helsinki).

Alle Verfassungsrechte der Bürger bezogen sich letztendlich 1974 auf den „Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung“, die die DDR als „politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ beschreibt.

Der Nachsatz „unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ hebelt den Artikel 5 im Kapitel 1 aus, der in Satz 1 beschreibt „Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik üben ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus.“

Damit war der „Souverän“ von Anfang an einer Avantgarde nachgeordnet. Dies hätte damals auch ich erkennen können, wenn ich frei im Denken gewesen wäre. Ich muss rückblickend  konstatieren, dass ich diesbezüglich nicht frei war.

Diverse Beispiele im kleinen wie im großen belegen, dass die „allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechts“ … „für die Staatsmacht und jeden Bürger…“ eben nicht für jeden Bürger „…verbindlich“ waren.

Wenn Recht für die Rechtfertigung eines durch eine Avantgarde bestimmten Ziels dienstbar gemacht wird, dann basiert das eben nicht auf anerkannte Regeln des Völkerrechts.

Neben staatlich sanktionierten Eingriffen ins Post- und Fernmeldegeheimnis bis hin zur Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit u.a. (was immer mit dem Einschub „den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß“ gedeckt war), ist für mich das Hauptargument, dass die DDR als Unrechtsstaat bezeichnet werden kann.

Der Hinweis mancher Diskutanten, die DDR war nicht frei in ihren Entscheidungen oder „andere waren auch nicht anders“, macht es nicht nur besser sondern bestätigt meine Auffassung.

Manchmal muss man sich Vorwürfen als „Nestbeschmutzer“ oder gar „Verräter" stellen.

„Sich stellen“ geht aber nur, wenn sich jene, die so etwas vorwerfen, nicht immer wieder wegducken.

Letztendlich bleibt die Frage, warum eine Kategorisierung der DDR als „Unrechtsstaat“ von so großer Bedeutung und für einige Menschen eine Beleidigung ist.

Juristisch wird es keine Klärung geben. So bleibt es bei höchst emotionalen Diskursen, die eine Seite der Diskutanten ins Abseits stellt. Letztendlich fragt man sich wer etwas davon hat?


© Günter David / 15.03.2020

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