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BEGLEITAUSSCHUSS
BEGLEITAUSSCHUSS
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.
Ein wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist der lokale Begleitausschuss (BGA).
Er besteht im LDS seit 2007 - damals noch als Lokaler Aktionsplan.
Er tagt regelmäßig und trifft während dieser Sitzungen Entscheidungen über zu fördernde Projekte. Ebenso nimmt er seine Aufgaben als strategisch handelndes Gremium wahr.
Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Ressorts kommunaler Verwaltungen und anderen staatlichen Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammen.
Er legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie u.a. nach Konferenzen fest, analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung.
Darüber hinaus berät der BGA das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF).
Letztendlich entscheidet der BGA welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds gefördert wird.
Über die Mittelvergabe aus dem Jugendfonds entscheidet das Jugendforum.



Erklärung zur Barrierefreiheit – PfD im LDS
Stand: 01.01.2024
betrifft die URL: www.pfd-lds.de
System- und technische Voraussetzungen:
Der Internetauftritt der Partnerschaft im LDS wird ständig angepasst und überarbeitet. Das Web- Angebot ist auch ohne JavaScript in weiten Teilen bedienbar. Wir empfehlen die Aktivierung von JavaScript im Web-Browser, um alle Funktionen nutzen zu können. Einige Informationen und Formulare in unserem Angebot liegen im „Portable Document Format (PDF)“, Excel- und Word-Format vor. Zu deren Darstellung benötigen Sie einen PDF-Reader.
Struktur der Seiten:
Die Seiten sind einheitlich aufgebaut und gliedern sich in folgende Bereiche:
Kontakt und Serviceinformationen feststehend am oberen Bildschirmrand.
Hauptnavigation im mittleren Bereich, mit Text und Grafiken/Galerien und ggf. weiterführende Querverweise oder Links;
In der Hauptnavigation sind links die Texte platziert, rechts Bilder, Galerien und weiteres.
Fußzeile, feststehend, mit Verweisen zu weiterführenden Informationen.
Barrierefreiheit der Inhalte - Folgende Barrierefreiheitsstandards der Webseite werden erfüllt: Bedienung mit der Tastatur und mit der Tabulatortaste wird die Navigation ohne Maus ermöglicht. Der angesteuerte Link wird markiert und durch Drücken der Entertaste aktiviert.
Vergrößerung der Schrift: Die angezeigte Schriftgröße kann gemäß PC und dem verwendeten Browser geändert werden.
Konform sind folgende Inhalte: Vorlesefunktion: Eine Vorlesefunktion kann durch die Installation entsprechender Software bzw. Add on’s aktiviert werden.
Alternativtexte für Bilder und Objekte: Die Alternativtexte für Bilder und Objekte auf dieser Webseite sind zum größten Teil eingestellt bzw. erklärt.
Gliederung der Inhalte: Absätze werden nicht immer anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist zwar möglich, allerdings nicht optimal für Lesefluss.
Nicht barrierefreie Inhalte sind:
nicht alle Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind derzeit barrierefrei; wir sind dabei, bestehende Barrieren abzubauen.
Anderssprachige Wörter und Textabschnitte
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit:
Sollten Ihnen bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Webseiten auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, dann kontaktieren Sie den beauftragten Webmaster über nachfolgenden Link: Webmaster
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 01.01.2024 erstellt.
Beauftragter Webmaster


